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AGBs Geschäftskunden

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Stand: Oktober 2009

secTrac ist ein Produkt und eine Marke der Firma Matthias Denkmaier, Systemsoftware-Entwicklung, Untere Straße 29b, D-83416 Saaldorf-Surheim.

Im Folgenden wird der Begriff secTrac gleichbedeutend mit Firma Matthias Denkmaier, Systemsoftware-Entwicklung, Untere Straße 29b, D-83416 Saaldorf-Surheim,  verwendet.

1. Geltung der AGB

Für sämtliche Leistungen und Angebote von secTrac gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese

gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich

vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird

hiermit widersprochen. Alle sonstigen Vereinbarungen, die zwischen secTrac und dem Kunden getroffen

werden, bedürfen der Schriftform.

2. Leistungen von  secTrac

(1)  secTrac liefert dem Kunden einen serverbasierten Ortungsservice, der es ermöglicht,

Objekte nach bestimmten, definierten Parametern in Deutschland zu lokalisieren.

Insbesondere handelt es sich hierbei um:

- die Bereitstellung und den Betrieb der Lösung auf einem Server System („Hosting“). Der

Kommunikation mit dem Service kann auf drei Arten erfolgen:

-       via einer webbasierten Oberfläche für Darstellung, Diagnose und Administration

-       via Windows Programmen

-       via mobilen Endgeräten, wie IPhone, Windows Mobile, Blackberry, etc.

-       via SMS oder eMail

 

- die Übermittlung der Position des Objektes auf Anforderung des Systems des Kunden.


Ortungsinformationen bestehen aus X, Y Koordinaten und diversen weiteren Informationen. Dieser

Angaben definieren die Position des GPS-Gerätes mit einer Wahrscheinlichkeit von

Bis zu 70%.

secTrac übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit und

Rechtzeitigkeit der Bereitstellung der Ortungsinformationen.

- die erstmalige Einrichtung des Zugangskontos und der Ressourcen (SIM Karten)

- die Wartung und den Upgrade der Ortungs-Applikation, Hierfür steht eine Email Support

Hotline während der Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 9.00-17.00) zur Verfügung.


(2) Die Webseite wird auf Englisch oder Deutsch zur Verfügung gestellt.


(3)  secTrac kann jederzeit Änderungen an der Übergabe Schnittstelle oder an der für die

Abwicklung der Dienste genutzten Infrastruktur durchführen, wenn diese durch technische

Gründe oder Änderungen des Standards bedingt sind; Verbesserungen können jederzeit

vorgenommen werden. Falls  secTrac hiefür das Dienstangebot vorübergehend einschränken bzw.

einstellen muss, verpflichtet sich  secTrac das Diensteangebot unverzüglich innerhalb 24 Std.

wieder herzustellen. Aus dieser Einschränkung entstehen keinerlei Haftungsansprüche des

Kunden gegenüber  secTrac. Bei umfassenden Systemausfällen wird  secTrac alle ihr möglichen

Maßnahmen ergreifen, um dem Kunden innerhalb von 6 Stunden nach Erkennen der Störung

mindestens eine eingeschränkte Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zu ermöglichen.

3. Verpflichtungen des Kunden
(1) Voraussetzung für die Nutzung des Ortungssystems ist eine schriftliche Einwilligung des Kunden

und der betroffenen Personen. Diese schriftliche Zustimmung ist entweder von dem Betroffenen selbst

oder von seinem gesetzlichen Vertreter zu geben.  secTrac stellt dem Kunden hierfür ein Formular zur

Einwilligung zur Verfügung, in das der Kunde alle freizuschaltenden Mobilfunknummern einträgt, das

vom Vertragsinhaber der Mobilfunkkarten unterschrieben und an  secTrac weitergeleitet wird.  secTrac

bewahrt die Zustimmungserklärungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf. Der

Netzwerkbetreiber (Lieferant der Ortungsdaten) ist befugt, jederzeit hierüber Prüfungen vorzunehmen.

 secTrac ist berechtigt, die Ortung jederzeit abzubrechen, sobald sie von der aufzuspürenden Person

oder ihrem gesetzlichen Vertreter die Anweisung erhält, dies zu tun oder wenn  secTrac nach

vernünftigem Ermessen Grund zu der Annahme hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die

Ortung nicht oder nicht mehr bestehen oder dass die Verletzung einer Datenschutzbestimmung vorliegt.

(2) Für die Benutzung des Microsoft Kartenmaterials gelten die Microsoft Mappoint Terms of Use,

sowie das Microsoft Privacy Statement (http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=21969 ,

http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=219670 und http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=219671)

4
. Einsatz der Lösung
(1)  secTrac gewährt dem Kunden das nicht exklusive und nicht übertragbare Recht, die

gelieferte oder zugänglich gemachte Software in unverändertem Format und ausschließlich für

den in diesem Vertrag bestimmten Zweck und nur für die Dauer des Vertrages zu benutzen. Der

Kunde ist nicht berechtigt, eine Unterlizenz zu erteilen.

(2) Alle, Informationen (z.B. Texte, Bilder/Fotos, Audio-Dokumente und persönlichen

Daten), die von durch  secTrac genutzten Hosting Servern zur Verfügung gestellt werden, sind

durch das Datenschutzrecht geschützt. Die Verwertung, insbesondere die Duplizierung,

Verbreitung, Vorführung, Präsentation, Übertragung oder Reproduktion in jeder anderen Art

sowie die Verarbeitung oder Veränderung, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung

durch  secTrac oder die betroffene dritte Partei zulässig. Insbesondere dürfen die Inhalte weder

teilweise noch in Gänze veröffentlicht werden.

(3) Neben dem Datenschutzrecht, verpflichtet sich der Kunde insbesondere Telekommunikation und

E-Commerce betreffende Gesetze und Bestimmungen zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich

insbesondere dazu, keine gegen das Strafrecht, öffentliches Recht, die guten Sitten oder geistiges

Eigentumsrecht verstoßende Daten oder Informationen einzugeben, zu verarbeiten oder zu übermitteln.

 secTrac ist befugt, den Zugang des Kunden zu dem vertraglichen Service auf Kosten des Kunden zu

blockieren, falls Informationen und Daten nach vernünftigem Ermessen als rechtswidrig zu betrachten

sind. Für Verstöße des Kunden gegen geltendes, insbesondere oben genanntes Recht haftet  secTrac

nicht. Von Forderungen Dritter wegen eines Gesetzesverstoßes des Kunden ist  secTrac schadlos zu

halten.

(4)  secTrac stellt im Rahmen des technisch Möglichen durch die Verwendung von Firewalls und

Virenschutzprogrammen sicher, dass ein unerlaubter Zugriff auf die bei  secTrac vorhandenen Kundendaten

ausgeschlossen ist, und dass, im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren, die Übertragung von

zerstörerischen Codes ausgeschlossen wird.  secTrac ist berechtigt, zerstörerische Codes enthaltende Daten

zu löschen, wenn die Gefahr der Übertragung durch andere Mittel oder aus wirtschaftlichen oder

technischen Gründen nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann.  secTrac setzt den Kunden innerhalb

eines angemessenen Zeitraums hierüber in Kenntnis.

(5)  secTrac kann zur Erfüllung des Vertrages Subunternehmer einschalten, sofern dies für

die Lieferung der Lösung notwendig ist. In diesem Fall bleibt  secTrac jedoch für die Erfüllung

aller Pflichten des vorliegenden Vertrags verantwortlich.

5. Preisgestaltung

(1) Die genannten Preise gelten ab Inkrafttreten des Vertrages für ein Kalenderjahr. Danach

ist  secTrac berechtigt, die Preise jährlich anzupassen.

6. Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Bezahlungen erfolgen durch Lastschriftverfahren oder Rechnungslegung.

(2) Alle Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig.

(3) Die Grundgebühr sowie die Registrierungsgebühr (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

für das bestellte Paket ist im Voraus für die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit fällig, und

wird bereits nach Vertragsabschluss eingezogen.

(4) Die Verbrauchsgebühren werden in der Regel monatlich abgerechnet. Bei geringem

Gebührenaufkommmen besteht für  secTrac die Möglichkeit einer quartalsweisen Abrechnung.

(5) Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, erhebt  secTrac eine Bearbeitungsgebühr in Höhe

von 15 € und ist berechtigt, sofort und ohne weitere Vorabinformationen den Zugang des Kunden

zu sperren, bis die Zahlungsabwicklung eindeutig geklärt ist.

(6) Die im Angebot genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

7. Haftungsbegrenzung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung,

einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob

fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen.

(2) Die Haftungsbegrenzung in Absatz 1 gilt nicht für Verletzungen wesentlicher

Vertragspflichten, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder Schäden wegen Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Der Kunde stellt  secTrac von allen Ansprüchen frei, die aufgrund der vom Kunden

versendeten SMSe einschließlich Inhaltes oder den standortabhängigen Diensten des Kunden

gegen  secTrac gelten gemacht werden.

(4) Der Kunde stellt  secTrac von jeglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von jeglichen

Ansprüchen der Netzbetreiber aufgrund der Verletzung der Verpflichtungen aus §4 frei.

(5) Unbeschadet der vorstehenden Regelung und unbeschadet aller anderen Bestimmungen des

Vertrags, haftet  secTrac insbesondere nicht für Schäden, die verursacht werden durch:

· vom Kunden verwandte drahtlose Vorrichtungen (sog. Wireless devices)

· fehlender Vertrag des Kunden mit einem Netzbetreiber

· die Verfügbarkeit des Kommunikationsnetzes des Netzwerksbetreibers sowie des

Kartendienstanbieters.

· die Qualität der von den Netzwerkbetreibern zur Verfügung gestellten Ortungsdaten.

· eine fehlende Verfügbarkeit des Ortungsservice seitens des Netzwerkbetreibers oder

wegen von  secTrac nicht gelieferter oder gewarteter Anschlüsse.

8. Vertragsdauer/ Kündigung
(1) Der Vertrag wird für zwölf Monate ab beidseitiger Unterzeichnung geschlossen und

verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, falls er nicht schriftlich unter

Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Vertragsdauer gekündigt wird. Das

Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(2) Für den Fall, dass eine Partei gegen ihre vertraglichen Pflichten grob, wiederholt oder

nachhaltig verstößt, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos

zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn

- der Kunde den vorliegenden Vertrag grob verletzt hat, und nicht innerhalb einer angemessenen Frist

begonnen hat der Vertragsverletzung abzuhelfen, oder

- die Vertragserfüllung aus Umständen höherer Gewalt (force majeure) für länger als 6 Monate

gestört wird, oder

wenn der Netzwerkbetreiber den Ortungsvertrag aus Gründen kündigt, die nicht von  secTrac zu

verantworten sind.

(3) Im Falle der durch  secTrac ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung ist  secTrac

berechtigt, alle in Zusammenhang mit dem Kündigungsgrund und der Vertragsbeendigung entstehenden

Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

9. Widerrufsrecht und Folgen
Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von

Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt

dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung

des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

secTrac
Matthias Denkmaier, Systemsoftware-Entwicklung
Unetre Straße 29b

 

D-83416 Saaldorf-Surheim

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen herauszugeben.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn  secTrac mit der Ausführung der Dienstleistung mit

Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. Als Zustimmung gilt

insbesondere, wenn der Kunde beginnt die Leistungen der  secTrac zu nutzen (z.B.: durch

Downloads, Abrufen der Dienstleistungen).

10. Datenschutz
Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Bestellers werden die persönlichen Daten nicht an

Dritte weitergegeben. Die  secTrac on demand GmbH verwendet die persönlichen Daten

ausschließlich dazu, um den mit dem Besteller abgeschlossenen Vertrag erfüllen zu können.

11. Schlussabstimmungen
(1) Alle Benachrichtigungen und Erklärungen, die im Rahmen dieses Vertrages erfolgen,

bedürfen der Schriftform und sind an die im Vertrag genannte Adresse (bzw. an entsprechend

mitgeteilte Adresse) per Einschreiben zu senden.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand ist Saaldorf-Surheim bzw. Laufen.

 

 
 
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